Der Masern Virus – Prozess

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 16.02.2016 entschieden: Der Virologe Dr. Stefan Lanka muss keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen.

MasernvirenDr. Stefan Lanka hatte im Februar 2011 demjenigen eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro versprochen, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegen könne, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.

Der Arzt Dr. Bardens hatte versucht, die Existenz des Masern-Virus anhand von sechs eingereichten Publikationen zu beweisen. Der Gutachter der 1. Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg hatte behauptet, dass der geforderte Existenz-Nachweis in der Zusammenschau aller 6 Publikationen vorliege.

In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart kam das Gericht zu dem Urteil, dass der geforderte Beweis in EINER Publikation nicht vorgelegt werden konnte. Dr. Bardens muss die Kosten der beiden Gerichtsverhandlungen bezahlen und bekommt die 100.000 Euro nicht!

Für die Schulmedizin dürfte es doch kein Problem darstellen – in einer einzigen Publikation – den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus zu erbringen.

Vorausgesetzt natürlich, die Existenz eines Masern-Virus wäre mehr als nur eine Behauptung, um so das Geschäft mit der Impfung zu rechtfertigen.

Anscheinend hat das Gericht hier die Notbremse ziehen müssen, um keinen Weltskandal zu riskieren …

… Damit hat sich das Oberlandesgericht geschickt aus der Affäre gezogen. Denn inzwischen waren mehrere hochrangige universitäre Gutachter für Lanka in die Bresche gesprungen, in dem sie feststellten, dass die Wissenschaft es bis zum heutigen Datum versäumt hat, mit Hilfe von sogenannten Negativ-Kontrollen ausdrücklich auszuschließen, dass es sich bei dem behaupteten Masernvirus eigentlich um Zellbestandteile aus den Zellkulturen handelt, welche irrtümlich als Masernvirus deklariert wurden.

Auf Seiten Dr. Lankas war nach diesem Urteil verständlicherweise große Erleichterung zu verspüren. Doch in der eigentliche Frage, ob das Masernvirus nun ordentlich nachgewiesen wurde oder nicht, herrscht nicht mehr Klarheit als vorher. Diese Klarheit könne auch nicht juristisch beantwortet werden, so sinngemäß der Vorsitzende des Gerichts bei der Darlegung seiner Rechtsauffassung. Die Auseinandersetzung müsse innerhalb der wissenschaftlichen Welt geführt werden.

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Quelle: Gesundheitliche Aufklärung

Masernvirus Entwirren - von Dr. Stefan Lanka


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