Der Masern Virus – Prozess
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 16.02.2016 entschieden: Der Virologe Dr. Stefan Lanka muss keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen.
Dr. Stefan Lanka hatte im Februar 2011 demjenigen eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro versprochen, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegen könne, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.
Der Arzt Dr. Bardens hatte versucht, die Existenz des Masern-Virus anhand von sechs eingereichten Publikationen zu beweisen. Der Gutachter der 1. Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg hatte behauptet, dass der geforderte Existenz-Nachweis in der Zusammenschau aller 6 Publikationen vorliege.
In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart kam das Gericht zu dem Urteil, dass der geforderte Beweis in EINER Publikation nicht vorgelegt werden konnte. Dr. Bardens muss die Kosten der beiden Gerichtsverhandlungen bezahlen und bekommt die 100.000 Euro nicht!
Für die Schulmedizin dürfte es doch kein Problem darstellen – in einer einzigen Publikation – den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus zu erbringen.
Vorausgesetzt natürlich, die Existenz eines Masern-Virus wäre mehr als nur eine Behauptung, um so das Geschäft mit der Impfung zu rechtfertigen.
Anscheinend hat das Gericht hier die Notbremse ziehen müssen, um keinen Weltskandal zu riskieren …
… Damit hat sich das Oberlandesgericht geschickt aus der Affäre gezogen. Denn inzwischen waren mehrere hochrangige universitäre Gutachter für Lanka in die Bresche gesprungen, in dem sie feststellten, dass die Wissenschaft es bis zum heutigen Datum versäumt hat, mit Hilfe von sogenannten Negativ-Kontrollen ausdrücklich auszuschließen, dass es sich bei dem behaupteten Masernvirus eigentlich um Zellbestandteile aus den Zellkulturen handelt, welche irrtümlich als Masernvirus deklariert wurden.
Auf Seiten Dr. Lankas war nach diesem Urteil verständlicherweise große Erleichterung zu verspüren. Doch in der eigentliche Frage, ob das Masernvirus nun ordentlich nachgewiesen wurde oder nicht, herrscht nicht mehr Klarheit als vorher. Diese Klarheit könne auch nicht juristisch beantwortet werden, so sinngemäß der Vorsitzende des Gerichts bei der Darlegung seiner Rechtsauffassung. Die Auseinandersetzung müsse innerhalb der wissenschaftlichen Welt geführt werden.
Weiterlesen unter Impfkritik.de
Quelle: Gesundheitliche Aufklärung
Empfohlene Literatur:
Wir verweisen auch auf unsere Artikel:
Pharmaindustrie geschockt !
Studie belegt: Ungeimpfte Kinder sind signifikant weniger krank.
http://www.anonymousnews.ru/2017/05/20/pharmaindustrie-geschockt-studie-belegt-ungeimpfte-kinder-sind-signifikant-weniger-krank/
Eine 37 Jahre alte Mutter von drei Kindern stirbt in Essen an Masern, weil sie in ihrer Kindheit nur ein Mal gegen Masern geimpft war. Dieser traurige Fall macht derzeit in den Medien begleitet von der üblichen Propaganda die Runde.
Bei näherem Hinsehen und mit den mittlerweile aus anderen Quellen verfügbaren Zusatzinformationen sieht der Fall jedoch anders aus.
– Das Unterlassen der notwendigen intensiven medizinischen Unterstützung durch die Veweigerung der Krankenhausaufnahme und der Fehlbehandlung durch den Arzt ist als schwerer Behandlungsfehler zu bewerten.
– Die Aussage, dass eine zweite Impfung das Leben der Mutter gerettet hätte, ist reine Propaganda, da selbst mit zwei Impfungen bis zu jeder 13. trotzdem erkrankt.
– Soll durch die Impfpropaganda von einem schweren tödlichen Behandlungsfehler abgelenkt werden?
Laut mehreren übereinstimmenden Aussagen von Verwandten und Freunden [1] war die Mutter bereits zwei Wochen vor Ihrem Tod krank. Es ging ihr von Tag zu Tag schlechter. Ihr Hausarzt hielt das hohe Fieber und den Husten für eine Grippe und verschrieb gleich zu Beginn auf Verdacht ein Antibiotikum. Als sich der Zustand der Frau weiter verschlechterte und auch noch ein weißlicher Ausschlag im Mundraum hinzukam, vermutete der Hausarzt einen Pilzbefall im Mund, setzte das Antibiotikum ab und verordnete ein weiteres Medikament gegen den Pilz.
In den zwei Wochen vor Ihrem Tod versuchte die Mutter mindestens zwei Mal im örtlichen Krankenhaus aufgenommen zu werden, weil es ihr so schlecht ging. Das wurde vom Krankenhaus mit dem Hinweis verweigert, dass man kein freies Bett habe. Die Bundesgesundheitsbehörde Robert-Koch-Institut empfiehlt ausdrücklich die Bettruhe bei einer Masernerkrankung [8]. Bei einer dreifachen Mutter wäre alleine aus diesem Grund die frühzeitige Einweisung ins Krankenhaus dringend angezeigt gewesen.
Als wenige Tage vor ihrem Tod ein Hautausschlag auftrat, wurde ein Bluttest gemacht und die Maserndiagnose gestellt. Daraufhin wurde die Mutter endlich in das Uniklinikum Essen eingewiesen. Es ging ihr da schon extrem schlecht, so dass sie dort einen Tag später verstarb.
Mittlerweile wurde bei der Polizei eine Anzeige wegen diesen unfassbaren Versäumnissen erstattet. [2] Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, werden wir diese Informationen ergänzen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Januar einen Masernausbruch, bei dem vor allem die Städte Duisburg, Essen, Oberhausen und Dortmund betoffen sind. Bis einschließlich der 19. Kalenderwoche sind in NRW insgesamt 381 Masernfälle gemeldet worden. [3] Die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser hätten also viel früher einen Masernverdacht aussprechen und einen Labortest durchführen lassen müssen.
Mit der Einführung der Massenimpfungen gegen Masern wurde die Krankheit ins Säuglings- und Erwachsenenalter verschoben. In beiden Altersgruppen besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. [4]
Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen liegt bei dem tragischen Maserntodesfall in erster Linie ein schwerer Behandlungsfehler durch das Unterlassen eines zeitigen Labortests, durch die anfängliche Fehlbehandlung und durch die Nichtaufnahme ins Krankenhaus mit rechtzeitiger intensivmedizinischer Behandlung vor. Todesfälle durch Behandlungsfehler sind nicht ungewöhnlich. Laut dem AOK Krankenhausreport sterben jedes Jahr rund 19.000 Patienten durch Behandlungsfehler. [5]
Die WHO empfiehlt Antibiotika bei den Masern erst dann einzusetzen, wenn bakterielle Zweiterkrankungen, wie z.B. Lungenentzündung auftreten. Masernfälle sollten eine intensive medizinische Unterstützung erhalten, um u.a. eine Austrockung des Patienten zu verhindern. Laut Schilderung einer Freundin resultierte der schlechte Allgemeinzustand der Mutter bei der viel zu späten Einlieferung ins Krankenhaus auch aus der völligen Austrockung.
Außerdem sollten laut WHO alle akuten Fälle unverzüglich nach Diagnosestellung zwei Mal im Abstand von einem Tag hochdosiertes Vitamin A erhalten. [6] Das wurde laut den bisher vorliegenden Informationen bei der Mutter unterlassen. In der Fachliteratur sind Fallbeispiele wohl dokumentiert, in denen selbst schwere Verläufe bei den Masern durch hochdosiertes Vitamin A und andere begleitende Maßnahmen erfolgreich behandelt wurden. [7]
Die Verweigerung der notwendigen unterstützenden Maßnahmen während der zunehmenden Verschlechterung des Allgemeinzustands in den zwei Wochen vor dem Tod muss als schwerer Behandlungsfehler bewertet werden.
Die Verstorbene war als Kind 1 Mal gegen Masern geimpft worden. Das entsprach damals den staatlichen Impfempfehlungen. Als jedoch immer mehr Geimpfte erkrankten, wurde von den Behörden eine 2. Masernimpfung eingeführt, um die sog. Impfversager der 1. Impfung zu reduzieren. Nach zwei Impfungen sind laut Aussage der Gesundheitsbehörden zwischen 92% und 99% vor einer Erkrankung geschützt. [8] Die bedeutet jedoch im Klartext, dass selbst nach zwei Impfungen bis zu jeder 13. (!!) trotzdem nach einem Masernkontakt erkrankt. Die Behauptung, dass die Frau durch eine zweite Impfung sicher gerettet gewesen wäre, ist reine Propaganda.
Unsere Gedanken gelten der Familie und den Freunden der Verstorbenen. Wir drücken ihnen unser herzliches Beleid aus und haben die volle Unterstützung bei der rechtlichen Aufarbeitung zugesagt.
Euer EFI-Team http://www.efi-online.de
#Masern #Panikmache #Todesfall #Impfschutz
QUELLEN:
[1] Persönliche Notizen und Korrespondenz mit Angehörigen und Freunden in den sozialen Medien
[2] https://www.waz.de/…/maserntodesfall-in-essen-anzeige-gegen…, abgerufen am 25.05.2017
[3] https://www.lzg.nrw.de/…/meld…/infektionsberichte/index.html, abgerufen am 25.05.2017
[4] https://www.rki.de/…/Inf…/M/Masern/BGBL_09_2013_Hotspot.pdf…, abgerufen am 25.05.2017
[5] http://www.focus.de/…/aok-krankenhaus-report-opfer-patiente…, abgerufen am 25.05.2017
[6] http://apps.who.int/ir…/bitstream/10665/255149/1/WER9217.pdf, aktuelle WHO Empfehlungen vom 28.04.2017, , abgerufen am 25.05.2017
[7] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25619709, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/11766383, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8486065
[8] http://www.rki.de/…/EpidB…/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html, abgerufen am 25.05.2017
Quelle: https://www.efi-online.de/
Formular für den Arzt zum unterschreiben VOR jeder Impfung: https://azorvida.eu/wp-content/uploads/2017/06/Formular-Ärztliche-Impfbescheinigung-2016.pdf
Impfpflicht in Italien und Frankreich? Das Warum spielt keine Rolle. Etwas unter Zwang in den Körper eines anderen Menschen zu bringen ist nicht nur eine vorsätzliche Körperverletzung, es ist Völkerrechtswidrig und eindeutig als Faschismus zu bezeichnen. Jeder Mensch hat das angeborene Recht über sein Leben und seinen Körper selbst und frei zu entscheiden. Jeder der dagegen verstößt ist unmissverständlich ein Verbrecher und anzuklagen. Wenn sich Menschen, Organisationen oder Regierungen anmaßen über das Leben eines Anderen zu entscheiden, dann ist Widerstand das Menschenrecht, auch unter Gewaltanwendung. Oder ist die Menschenrechtsresolution nur ein leere Phrase? Jedes Jahr sterben weltweit mehr als 22 Millionen Kinder (zzgl.. Dunkelziffer), überwiegend Säuglinge, an den Folgen von Impfungen. Das überwiegt Todesfälle durch eventuelle Epidemien um das Zehntausend-fache. Das ist legalisierter Massenmord. Ein großer Prozentsatz der geimpften Kinder die nicht direkt an der Impfung sterben erleiden irreparable Nerven- und Gehirnschäden. Das natürliche Immunsystem wird bereits in der frühen Entwicklung zerstört. Entsprechende wissenschaftliche Untersuchungsberichte können bei uns angefordert werden. Wir arbeiten mit internationalen Wissenschaftlern zusammen, darunter auch Nobelpreisträger. Die wirkliche, todbringende Epidemie trägt den Namen Pharmaindustrie! Warum untersucht Niemand die tatsächlichen Inhaltsstoffe der Impfseren? Wir haben es getan, international. Jedes Impfserum ist toxisch und enthält unter anderem Aluminium, Quecksilber, Formaldehyde und viele Chemikalien die nicht in einen menschlichen Körper gehören. Diese Stoffe gehören in keinen einzigen biologischen Organismus. Zum Beispiel diese angeblichen Masernepidemien, sie sind frei erfunden, das ist sehr simpel nachweisbar. Aber warum werden diese erfundenen Zahlen propagiert? Die Antwort ist ebenso simpel, Profit. Bei der Verbreitung dieser erfundenen Angstmeldungen hilft nicht selten die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO wird übrigens direkt von der Pharmaindustrie finanziert, ebenso simpel nachzuweisen an Hand der Jahresabschlüsse und der Eingangseintragungen von erheblichen Geldsummen in den Geschäftsbücher. Ebenso verhält es sich mit dem Robert Koch Institut, auf das sich Viele gern berufen. Bitte logisch darüber nachdenken, wäre es anders, hätte man uns dann nicht längst verklagt? Wir sind ein unabhängiges Forschungscenter das auch einen Postkasten besitzt, bisher hat jedoch nie eine Klageschrift den Weg in diesen Postkasten gefunden. Warum nicht. Dieses kriminelle Konstrukt mit all seinen Helfern scheut nichts mehr als das Licht. Wir hoffen immer auf eine Klage um all unsere Forschungsergebnisse, Nachweise und Insider-Informationen öffentlich vorlegen zu können, aber nichts passiert, sehr bedauerlich.
Unabhängiges wissenschaftliches Forschungscenter der Dayeng Stiftung.
http://lupus-trust.net